Friday, September 10th 2010, 8:28pm
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This post has been edited 1 times, last edit by "David M. Reymann" (Jul 2nd 2009, 9:44am)
This post has been edited 2 times, last edit by "ShaoLong" (Jul 1st 2009, 10:17am)
"Wer von Österreich nach Deutschland reist, darf 10.000 Euro bei sich tragen, ohne dass er die Barschaft im Fall einer Kontrolle durch Zollfahnder deklarieren muss."
Sind das nicht 15.000 EUR (GwG)? Wenn nicht, bitte ich um Aufklärung, wie sich die 10.000 Euro begründen.
This post has been edited 1 times, last edit by "salzbrot" (Jul 1st 2009, 11:01am)
Soll das heissen, dass ich auch ohne Probleme mit 20 dieser Babies über die Grenze dürfte? Das wären dann schon mehr als 400.000 Euro. Und Französische Euro-Münzen kann ich bestimmt auch in Österreich beim Münzhändler meines Vertrauens kaufen.
Meiner Ansicht nach ist der Nennwert bei Bullionmünzen irrelevant. Sonst hätte man ja bei allen Münzen mit niedrigem Nennwert einen Freifahrtschein. Was ist zum Beispiel mit diesem Teil, das hat einen Nominalwert von 16 cent! Davon kann mann dann schon 15818 Unzen oder mehr als 10 Millionen Euro mitnehmen.![]()
"Aber Herr Zollbeamte, dass sind doch Krügerrands, die haben gar keinen Nominalwert, und garnichts mal 0 Euro sind gleich nullkommanix, alles völlig legal hier"![]()
Ähhhhh....also beihttp://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,633464,00.html
...wenn ich also 6 x am Tag hin und zurück schaffe,bin ich in 8 Monaten mein Problem los.
Super Idee.
Inflationsschreck
This post has been edited 1 times, last edit by "18K" (Jul 1st 2009, 11:24am)
Die gute Frau hätte also kein Bußgeld bezahlen müssen, wenn sie nur Barren dabei gehabt hätte.
Quoted
Im grenzüberschreitenden Bargeldverkehr zwischen der Bundesrepublik und anderen EU-Mitgliedsstaaten wird an der seit 1998 in der Bundesrepublik praktizierten Form der Bargeldkontrolle festgehalten. Demnach müssen dabei mitgeführtes Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel nur nach Aufforderung durch die zuständigen Beamten und Beamtinnen lediglich mündlich angezeigt werden. Der Schwellenwert, ab dem die Anzeigepflicht greift, wird jedoch von bisher 15.000 Euro in Anpassung an die EU-Regelung auf 10.000 Euro abgesenkt. Im Gegensatz zum EU-Recht bleiben dabei auch weiterhin Edelmetalle und Edelsteine als gleichgestellte Zahlungsmittel anzeigepflichtig.
Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1 Million Euro bewehrt ist.
This post has been edited 1 times, last edit by "salzbrot" (Jul 1st 2009, 11:28am)
Umgekehrt hat es ja den Fall einer Französin gegeben, die bei Einreise aus der Schweiz zum Bußgeld verdonnert wurde, weil sie den Nennwert ihrer Vrenelis, der über 10k€ lag, nicht von sich aus angegeben hat. Hätte sie aber bei Einreise in die EU machen müssen. In dem Falle spielt dagegen EM überhaupt keine Rolle, weil es einfach nicht mit in der Verordnung drinsteht. Die gute Frau hätte also kein Bußgeld bezahlen müssen, wenn sie nur Barren dabei gehabt hätte.
Übrigens ist der KR das schlechteste Beispiel: Der hat nämlich immer den Nennwert des Londoner Fixings des jeweiligen Tages.....Das war Dir aber aber sicher bekannt, ich sachs nur, weil es vermutlich nicht jeder weiß, der das liest.....
Die gute Frau hätte also kein Bußgeld bezahlen müssen, wenn sie nur Barren dabei gehabt hätte.
Meiner Ansicht nach stimmt das auch nicht. Ich zitiere hier aus einer Pressemitteilung des BMF vom 14.06.2007:
Quoted
Im grenzüberschreitenden Bargeldverkehr zwischen der Bundesrepublik und anderen EU-Mitgliedsstaaten wird an der seit 1998 in der Bundesrepublik praktizierten Form der Bargeldkontrolle festgehalten. Demnach müssen dabei mitgeführtes Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel nur nach Aufforderung durch die zuständigen Beamten und Beamtinnen lediglich mündlich angezeigt werden. Der Schwellenwert, ab dem die Anzeigepflicht greift, wird jedoch von bisher 15.000 Euro in Anpassung an die EU-Regelung auf 10.000 Euro abgesenkt. Im Gegensatz zum EU-Recht bleiben dabei auch weiterhin Edelmetalle und Edelsteine als gleichgestellte Zahlungsmittel anzeigepflichtig.
Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1 Million Euro bewehrt ist.
Ich denke der ganze Artikel ist Quark. Warum Buba und BMF den Spiegel nicht darauf hingewiesen haben, keine Ahnung. Vielleicht missverstehe ich die Pressemitteilung oder die Bestimmung hat sich inzwischen geändert?
Ich glaube, mit knapp 300 Tonnen hast du immer noch ein Problem...wenn ich also 6 x am Tag hin und zurück schaffe,bin ich in 8 Monaten mein Problem los.

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