Inflationsschreck

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1

Wednesday, July 1st 2009, 8:34am

FALSCHMELDUNG in DER SPIEGEL: Mit 110.000 Euro legal über die Grenze

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,633464,00.html



...wenn ich also 6 x am Tag hin und zurück schaffe,bin ich in 8 Monaten mein Problem los.

Super Idee. :thumbsup:

Inflationsschreck

==

Thema edit by DMR

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goldhamstern

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2

Wednesday, July 1st 2009, 9:54am

morgen....

naja. man brauchts nicht anzugeben. und wenn man auffällt, dann hat man sich diesbezgl. vielleicht nicht strafbar gemacht, aber zöllner nur für blöd zu halten, ist auch nicht unbedingt ratsam.

mfg
ne Signatur brauch ich nicht...
... und nen Avatar auch nicht
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ShaoLong

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3

Wednesday, July 1st 2009, 10:07am

Ich halte den Artikel für bedenkliche Stimmungsmache. Von der Darstellung her stimmt fast garnichts, weder ist die Nachfrage nach Silberzehnern gering noch wurden die Philharmoniker als Sammlermünzen geprägt und schon garnicht erst seit dem letzten Jahr.

Abgesehen davon wer damit schmuggelt müßte jeweils 186 kg von den Dingern über die Grenze schaffen...ich denke da gibt es günstigere Wege. Wären da Goldphilharmoniker nicht viel günstiger?

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proofpenny

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Wednesday, July 1st 2009, 10:16am

"Wer von Österreich nach Deutschland reist, darf 10.000 Euro bei sich tragen, ohne dass er die Barschaft im Fall einer Kontrolle durch Zollfahnder deklarieren muss."

Sind das nicht 15.000 EUR (GwG)? Wenn nicht, bitte ich um Aufklärung, wie sich die 10.000 Euro begründen.
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pinguin

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5

Wednesday, July 1st 2009, 10:22am

Schlecht recherchierter Artikel!

Falls die Zöllner kontrollieren ist eine Kontrollmitteilung an das zuständige FA in jedem Fall fällig...



Ping
BP heisst in Deutschland ARAL und CASTROL.
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wassergeist

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6

Wednesday, July 1st 2009, 10:51am

Quoted

.. recherchierter Artikel!
:D

bullshit :wall:

gruss wg
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Xray1

1000g Mitglied

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Wednesday, July 1st 2009, 10:54am

"Wer von Österreich nach Deutschland reist, darf 10.000 Euro bei sich tragen, ohne dass er die Barschaft im Fall einer Kontrolle durch Zollfahnder deklarieren muss."

Sind das nicht 15.000 EUR (GwG)? Wenn nicht, bitte ich um Aufklärung, wie sich die 10.000 Euro begründen.


Ist schon seit 2007 gesenkt worden. Man schaue sich auf den Zoll-Seiten um, da findet man die entsprechenden Verordnungen. Es gibt eine für Einreise aus Nicht-EU Ländern (aktive Meldepflicht, dafür steht da lustigerweise nichts von Gold) und eine für den Inter-EU-Verkehr (Aussagepflicht, wenn man gefragt wird). Eigentlich steht für den Inter-EU-Verkehr, dass man auch Edelmetalle angeben muss im Wert von über 10k€. Möglich, dass durch die Funktion als offizielles Zahlungsmittel unterlaufen wird und für die Meldepflicht Nennwert den EM-Wert schlägt.



Wirklich viel nützen tut es aber meiner Meinung nach wirklich nicht. Wenn der Zöllner einen anhält, wird das Auto auch durchsucht. Da scheinbar Nennwert den EM-Wert schlägt, wird man durch die Nichtangabe des Silbers bei der Frage, ob man mehr als 10k€ dabei hat, nicht automatisch mit einem Bußgeld belegt. Das dürfte es aber auch gewesen sein. Melden dürfen die Zöllner den Fund dann vermutlich trotzdem, wie das Finanzministerium ja auch erklärt. Verdacht auf Geldwäsche oder Schwarzgeld ist nämlich formal nicht an irgendwelche Summen gebunden. Wenn also ein Zöllner wegen 50€ Verdacht hat, darf der den Fund von 50€ auch ans Finanzamt melden. Und die sind dann in der Regel durchaus in der Lage, den Materialwert der Phils abzuschätzen.....



Außerdem bleibt das Problem, dass man mit Bargeld in D keine großen Anschaffungen mehr machen kann, ohne, dass jemand hellhörig wird. Man kann keine größeren Summen aufs Konto einzahlen, man kann schwerlich bar ein Haus kaufen, selbst der neue Benz dürfte schon schwierig werden. Man kann mit dem Geld seine täglichen Bedarf decken und dadurch vom offiziell verdienten Geld mehr sparen. Das dauert aber, und völlig auf Null fahren sollte man seine offiziellen Ausgaben trotzdem auch nicht, selbst das fällt auf.
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salzbrot

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8

Wednesday, July 1st 2009, 10:57am

I call bullshit

Soll das heissen, dass ich auch ohne Probleme mit 20 dieser Babies über die Grenze dürfte? Das wären dann schon mehr als 400.000 Euro. Und Französische Euro-Münzen kann ich bestimmt auch in Österreich beim Münzhändler meines Vertrauens kaufen.

Meiner Ansicht nach ist der Nennwert bei Bullionmünzen irrelevant. Sonst hätte man ja bei allen Münzen mit niedrigem Nennwert einen Freifahrtschein. Was ist zum Beispiel mit diesem Teil, das hat einen Nominalwert von 16 cent! Davon kann mann dann schon 15818 Unzen oder mehr als 10 Millionen Euro mitnehmen. :hae:

"Aber Herr Zollbeamte, das sind doch Krügerrands, die haben gar keinen Nominalwert, und garnichts mal 0 Euro sind gleich nullkommanix, alles völlig legal hier" [smilie_happy]

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Xray1

1000g Mitglied

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Wednesday, July 1st 2009, 11:06am

RE: I call bullshit

Soll das heissen, dass ich auch ohne Probleme mit 20 dieser Babies über die Grenze dürfte? Das wären dann schon mehr als 400.000 Euro. Und Französische Euro-Münzen kann ich bestimmt auch in Österreich beim Münzhändler meines Vertrauens kaufen.

Meiner Ansicht nach ist der Nennwert bei Bullionmünzen irrelevant. Sonst hätte man ja bei allen Münzen mit niedrigem Nennwert einen Freifahrtschein. Was ist zum Beispiel mit diesem Teil, das hat einen Nominalwert von 16 cent! Davon kann mann dann schon 15818 Unzen oder mehr als 10 Millionen Euro mitnehmen. :hae:

"Aber Herr Zollbeamte, dass sind doch Krügerrands, die haben gar keinen Nominalwert, und garnichts mal 0 Euro sind gleich nullkommanix, alles völlig legal hier" [smilie_happy]

Die französische kg, ja, vermutlich schon. Nennwert schlägt EM-Wert in dem Fall, wenn das für den Phil gilt, was ja so zu sein scheint, sonst hätten Buba und BMF ja ganz anders antworten können, dann wirds auch in dem Falle gelten. Aber wie schon gesagt wurde, es geht eh nur um die Frage, ob die Nichtangabe, wenn man gefragt wird, gleich mit einem Bußgeld belegt wird oder nicht.



Umgekehrt hat es ja den Fall einer Französin gegeben, die bei Einreise aus der Schweiz zum Bußgeld verdonnert wurde, weil sie den Nennwert ihrer Vrenelis, der über 10k€ lag, nicht von sich aus angegeben hat. Hätte sie aber bei Einreise in die EU machen müssen. In dem Falle spielt dagegen EM überhaupt keine Rolle, weil es einfach nicht mit in der Verordnung drinsteht. Die gute Frau hätte also kein Bußgeld bezahlen müssen, wenn sie nur Barren dabei gehabt hätte.



Übrigens ist der KR das schlechteste Beispiel: Der hat nämlich immer den Nennwert des Londoner Fixings des jeweiligen Tages.....Das war Dir aber aber sicher bekannt, ich sachs nur, weil es vermutlich nicht jeder weiß, der das liest.....
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18K

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10

Wednesday, July 1st 2009, 11:15am

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,633464,00.html



...wenn ich also 6 x am Tag hin und zurück schaffe,bin ich in 8 Monaten mein Problem los.

Super Idee. :thumbsup:

Inflationsschreck
Ähhhhh....also bei

234.000 Tonnen Silber möchte ich die Sportplätze mal sehen wo Du das Zeug lagern willst ????
Ach ja...und Deinen Hausdoctore! Bei so viel gerenne und geschläppe bekommste nur nen Bruch!
Im übrigen würde ich Dir empfehlen die BRD mit der Kohle zu kaufen.

MfG 18K
GOD IS BROKE and needs YOUR help!

Zahngold - Bruch- GOLD und SILBER immer GESUCHT

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salzbrot

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11

Wednesday, July 1st 2009, 11:20am

Die gute Frau hätte also kein Bußgeld bezahlen müssen, wenn sie nur Barren dabei gehabt hätte.


Meiner Ansicht nach stimmt das auch nicht. Ich zitiere hier aus einer Pressemitteilung des BMF vom 14.06.2007:

Quoted

Im grenzüberschreitenden Bargeldverkehr zwischen der Bundesrepublik und anderen EU-Mitgliedsstaaten wird an der seit 1998 in der Bundesrepublik praktizierten Form der Bargeldkontrolle festgehalten. Demnach müssen dabei mitgeführtes Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel nur nach Aufforderung durch die zuständigen Beamten und Beamtinnen lediglich mündlich angezeigt werden. Der Schwellenwert, ab dem die Anzeigepflicht greift, wird jedoch von bisher 15.000 Euro in Anpassung an die EU-Regelung auf 10.000 Euro abgesenkt. Im Gegensatz zum EU-Recht bleiben dabei auch weiterhin Edelmetalle und Edelsteine als gleichgestellte Zahlungsmittel anzeigepflichtig.

Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1 Million Euro bewehrt ist.


Ich denke der ganze Artikel ist Quark. Warum Buba und BMF den Spiegel nicht darauf hingewiesen haben, keine Ahnung. Vielleicht missverstehe ich die Pressemitteilung oder die Bestimmung hat sich inzwischen geändert?

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Marcher

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12

Wednesday, July 1st 2009, 11:26am

RE: RE: I call bullshit




Umgekehrt hat es ja den Fall einer Französin gegeben, die bei Einreise aus der Schweiz zum Bußgeld verdonnert wurde, weil sie den Nennwert ihrer Vrenelis, der über 10k€ lag, nicht von sich aus angegeben hat. Hätte sie aber bei Einreise in die EU machen müssen. In dem Falle spielt dagegen EM überhaupt keine Rolle, weil es einfach nicht mit in der Verordnung drinsteht. Die gute Frau hätte also kein Bußgeld bezahlen müssen, wenn sie nur Barren dabei gehabt hätte.



Übrigens ist der KR das schlechteste Beispiel: Der hat nämlich immer den Nennwert des Londoner Fixings des jeweiligen Tages.....Das war Dir aber aber sicher bekannt, ich sachs nur, weil es vermutlich nicht jeder weiß, der das liest.....


Barren sind Handelsware und dürfen bis zu einer Freigrenze von glaub 175 eur mitgenommen werden. Was darüber ist muss angemeldet werden.
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Gold2008

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13

Wednesday, July 1st 2009, 11:29am

Entschuldigung

Entschuldigung, aber das ist ja ein selten dämlicher Artikel.

Es wird ja nur für einen Bruchteil der Kunden die Motiviation sein, mit solchen Stücken aus Österreich nach Deutschland zu fahren, zumal man dann beim Einkauf in Österreich 20%MwSt statt 7% bezahlt und erstmal der Gelackmeierte ist.

Wer zudem 6000 Philharmoniker im Auto hat, da hängt der Kofferaum etwas tiefer und jeder noch so dämliche Zöllner schöpft Verdacht... er kann es zwar nicht beschlagnahmen, aber eine Meldung an das Wohnsitzfinanzamt machen.
Früher stand auf den Dollarnoten: Gegenwert in Gold auszahlbar.

Heute steht dort: Wir vertrauen auf Gott.
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Xray1

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14

Wednesday, July 1st 2009, 12:06pm



Die gute Frau hätte also kein Bußgeld bezahlen müssen, wenn sie nur Barren dabei gehabt hätte.


Meiner Ansicht nach stimmt das auch nicht. Ich zitiere hier aus einer Pressemitteilung des BMF vom 14.06.2007:

Quoted

Im grenzüberschreitenden Bargeldverkehr zwischen der Bundesrepublik und anderen EU-Mitgliedsstaaten wird an der seit 1998 in der Bundesrepublik praktizierten Form der Bargeldkontrolle festgehalten. Demnach müssen dabei mitgeführtes Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel nur nach Aufforderung durch die zuständigen Beamten und Beamtinnen lediglich mündlich angezeigt werden. Der Schwellenwert, ab dem die Anzeigepflicht greift, wird jedoch von bisher 15.000 Euro in Anpassung an die EU-Regelung auf 10.000 Euro abgesenkt. Im Gegensatz zum EU-Recht bleiben dabei auch weiterhin Edelmetalle und Edelsteine als gleichgestellte Zahlungsmittel anzeigepflichtig.

Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1 Million Euro bewehrt ist.


Ich denke der ganze Artikel ist Quark. Warum Buba und BMF den Spiegel nicht darauf hingewiesen haben, keine Ahnung. Vielleicht missverstehe ich die Pressemitteilung oder die Bestimmung hat sich inzwischen geändert?

Die von mir zitierte Französin fiel bei Einreise aus der Schweiz in die EU auf. Und da gilt eben EM nicht primär als anmeldepflichtig. Sie hatte auch Barren mit, die wurden ausdrücklich nicht beanstandet, sondern nur die Vrenelis im Nennwert von umgerechnet rund 11000€. Wenn sie dann hinter der Grenze nach Einreise in die EU von einem Zöllner, der nach Terroristen sucht, gefragt worden wäre, ob sie Werte von mehr als 10k€ bei sich hat, dann hätte sie das gesamte Gold angeben müssen, so wie es in der von Dir zitierten Pressemitteilung steht. Nochmal, das sind zwei verschiedene Verordnungen, einmal Geldmittelanmeldung (aktiv vom Einreisenden zu erledigen, er muss zum Zöllner und SCHRIFTLICH Bargeld, Aktien, Anleihen aber eben nicht EM anmelden) bei Einreise in die EU, und einmal Auskunftspflicht über mitgeführte Geldmittel auf Nachfrage durch einen Zöllner irgendwo innerhalb der EU oder bei Grenzübertritt von einem EU-Land zum nächsten. Prinzipiell kann Dich ein Zöllner überall auf der Straße anhalten und fragen, ob Du Geldmittel über 10k€ dabei hast. Und dann musst Du auch Barrengold über diesem Wert angeben.



@Marcher: Gold kann Zoll- und Steuerfrei in die EU eingeführt werden und muss deshalb AFAIK nicht angemeldet werden.
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trenntWände

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Wednesday, July 1st 2009, 12:12pm

...wenn ich also 6 x am Tag hin und zurück schaffe,bin ich in 8 Monaten mein Problem los.
Ich glaube, mit knapp 300 Tonnen hast du immer noch ein Problem :rolleyes:
Gibt es überhaupt so viele SilPhils?
"Wir tilgen überhaupt nichts. Seit Jahrzehnten nicht eine einzige Mark. Wann immer ein Kredit fällig wird zur Rückzahlung, dann nehmen wir einen neuen Kredit auf, um den alten Kredit abzulösen. Wir bauen Schulden auf Schulden und nehmen Kredite am Schluß auf, um die Zinsen für die Schulden bezahlen zu können. ... So aber, meine Damen und Herren, kann es nicht weitergehen."
Bundesfinanzminister Hans Eichel am 09.11.2000
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