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Cheep

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1

Tuesday, July 24th 2012, 12:20pm

An die Versicherungsfachleute hier: Verwetungsausschluss der Rentenversicherung

gibt es eine möglichkeit den Verwertungsausschluss an einer rentenversicherung rückgängig zu machen ? eine bekannte von mir hatte ihre rv aufgrund von h4 mit verwertungsausschluss belegt damit sie nicht auf h4 angerechnet wird. jetzt will sie aus dem vertrag raus und der verein will partout nicht da er sich auf den verwertungsausschluss der rv beruft. muss doch irgendwas auser tod der vn geben damit sie wieder raus kommt.
ich hoffe das sich jemand von den versicherungsfachleuten damit auskennt.
Spuren oder größere Ansammlungen von Zynismus, Sarkasmus und/oder Ironie sind Bestandteil dieser Signatur und geben unter Umständen die Gedanken des Schreibenden wieder oder auch nicht.

Zweifler0815

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2

Tuesday, July 24th 2012, 12:45pm

Soviel ich weiß, lässt sich ein Verwertungsausschluss nicht rückgängig machen!
Einmal reingeschrieben, ist das ein integraler Bestandteil des Vertrags, und sie kommt in jedem Fall erst zum vereinbarten Ablaufdatum an das Geld ran.
(Bin aber kein "Versicherungsexperte", gebe nur das wieder, was man mir einst sagte...)
Sie sollte die Police dann wenigstens beitragsfrei stellen...

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ResistanceGS

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Tuesday, July 24th 2012, 12:53pm

klingt unwahrscheinlich, dort wieder rauszukommen.....wer die Nadel im Heuhaufen gefunden hat, sollte Unternehmensberater werden.
Derjenige, der das Gesetz mit "beraten/geschrieben" hat, ist von der Teilnahme an der Lückensuche ausgeschlossen.

ResistanceGS

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4

Tuesday, July 24th 2012, 12:58pm

viell. kann man das erhaltene H4 zurückzahlen, sodass der VW-Ausschluss rückgängig gemacht werden darf ?!
sowas wie einen KFZ Haftpflicht-/Vollkaskoschaden nachträglich zu übernehmen um nicht hochgestuft zu werden.

muss man sich halt ausrechnen...ansonsten: sportlich nehmen.
Ohne den VW-Ausschluss wäre das angesparte Geld bereits weg, weil es vor H4-Zahlung hätte verfrühstückt werden müssen.

Cheep

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Tuesday, July 24th 2012, 1:11pm

dumm gelaufen ist nicht wirklich akzeptabel. das ding läuft noch mit 11 eus bis 2028 und wurde 2005 mit verwertungsausschluss belegt. ihr wurde nicht gesagt das der verwertungsausschluss nicht rückgängig gemacht werden kann. falschberatung nachzuweisen ist eh sinnlos. normalerweise gibt es irgend einen weg immer, man sieht ihn nur nicht. egal wie, muss doch was geben.
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Tisc1

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Tuesday, July 24th 2012, 1:24pm

Vermeintliche Falschberatung muss ja nicht immer vor Gericht enden, oftmals hilft auch ein Hinweis auf den Ombudsmann für das Versicherungswesen. Wenn alle Stricke reissen > Beitragsfreistellung, angesammeltes Guthaben stehen lassen.
Frauen arbeiten heutzutage als Jockeys, stehen Firmen vor und forschen in der Atomphysik. Warum sollten sie irgendwann nicht auch rückwärts einparken können. ^^

Bill Vaughan

ResistanceGS

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Tuesday, July 24th 2012, 1:37pm

worin sollte die angebliche Falschberatung denn liegen ?
Soweit ich weiss, hat man als H4 Antragsteller ein paar Euro Vermögen frei, und dann noch zusätzlich einen Betrag x pro Lebensjahr für Altersvorsorge.
Solange man seine RV nicht unnötigerweise umstellen lässt, weil man sich noch innerhalb des zulässigen "Barvermögens" bewegt, hat man doch alles richtig gemacht.

Zweifler0815

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Tuesday, July 24th 2012, 1:49pm

So wie ich Cheep verstanden habe, habe man der VN nicht gesagt, dass ein vereinbarter Verwertungsausschluss unumkehrbar ist.
Das hieße, Sie habe allen Ernstes geglaubt, sie könne z.B. vor einem ALG2-Bezug die RV per Verwertungsausschluss in Sicherheit bringen (keine Anrechnung auf H4) und sich nach einem etwaigen ALG2-Bezug ggf. nach Belieben den vollen Rückkaufwert auszahlen lassen?

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Cheep

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Tuesday, July 24th 2012, 1:52pm

falschberatung ist schon möglich. einfach indem dem vn nicht "ordnungsgemäs" die folgen seines handelns dargelegt wurden im eifer des gefechts und der freibetrag von 150 eus /lebensjahr bei h4 nicht erklärt wurde, die rv liegt untendrunter. der h4 bezug ist beendet seit 2 jahren.
@tisc1
ombudsman wäre eine gue idee, danke.
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Cheep

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Tuesday, July 24th 2012, 1:53pm

@zweifler0815
genau so ist es.
Spuren oder größere Ansammlungen von Zynismus, Sarkasmus und/oder Ironie sind Bestandteil dieser Signatur und geben unter Umständen die Gedanken des Schreibenden wieder oder auch nicht.

hegele

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Tuesday, July 24th 2012, 6:04pm

ich würde erst mal im kleingedruckten lesen, da steht das mit Sicherheit drin.
Dann kann eigentlich keiner sagen, er habe das nicht gewusst.
Ich glaube, es wurde mehr Leid durch Propheten verursacht als durch Staatsmänner. Henri Kissinger (*1923), amerikanischer Politiker

Cheep

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12

Tuesday, July 24th 2012, 7:51pm

@hegele
das kleingedruckte nennt sich nicht umsonst so.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleingedrucktes#Kleingedrucktes
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Tisc1

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13

Wednesday, July 25th 2012, 10:52am

ich würde erst mal im kleingedruckten lesen, da steht das mit Sicherheit drin.
Dann kann eigentlich keiner sagen, er habe das nicht gewusst.

Die Zeiten sind vorbei, in denen dieses Argument greift. Du hast heute eine sehr umfangreiche Dokumentationspflicht, das Besprochene muss schriftlich festgehalten und von beiden Parteien gegengezeichnet werden. Die Beratungsprotokolle sind manchmal umfangreicher als der eigentliche Antrag. Der Kunde hätte hier gute Chancen, wenn er nicht über die Folgen seines Handelns ausführlich informiert wurde. Kann man gut finden, muss man aber nicht. Ein mündiger Bürger sieht für mich anders aus, aber das ist auch wieder ein anderes Thema.
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Bill Vaughan